Erhebliche Mängel im Schienennahverkehr - zusätzliche Züge und Halte sind dringend notwendig!

Während der Kreismitgliederversammlung am 12. April 2018 diskutierten die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dahme-Spreewald über die derzeit laufende Ausschreibung für das Schienennahverkehrsnetz „Elbe-Spree“, das wesentliche Bahnverkehre im Landkreis ab dem Jahr 2022 betrifft. Grundlage der Ausschreibung ist der Landesnahverkehrsplan 2018 und hierzu stattgefundene Korridoruntersuchungen. Angesichts erheblicher Defizite im Schienennahverkehr hat der Kreisverband beschlossen, in den kommenden Monaten ein eigenes Konzept zur Verbesserung des Schienennahverkehrs im Landkreis zu entwickeln.


Die aktuelle Ausschreibung sieht zwar zusätzliche Züge vor, von denen aber nur Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen und Lübben profitieren. Angesichts der derzeitigen Wachstumsdynamik im Nordkreis, dem Bekenntnis für einen attraktiven ländlichen Raum - auch als Siedlungsraum für die Hauptstadtregion "in zweiter Reihe" - sowie der stetigen Zunahme der Pendlerströme ist das zukünftige Angebot aus Sicht der Bündnisgrünen nicht ausreichend. Die Nachfrage nach leistungsstarken Verkehrsachsen ist höher denn je. Schienenanbindungen wirken wie Lebensadern für die Entwicklung des Landkreises und steigern das Entwicklungspotenzial unserer Region, daher sind verbesserte Anbindungen dringend notwendig.


Die Bündnisgrünen kritisieren, dass die den Landkreis betreffenden Voruntersuchungen nur das bestehende Bahnnetz betrachtet und Reaktivierungspotentiale (zum Beispiel Königs Wusterhausen - Mittenwalde) oder sinnvolle Neubaustrecken (Verlängerung der U7 von Rudow über Schönefeld zum BER-Terminal) unberücksichtigt lassen.


Eine Verlängerung der S8 zur Hauptverkehrszeit wäre nur dann konsequent, wenn sie bis zum Verkehrsknotenpunkt Königs Wusterhausen (statt Wildau) stattfindet. Wachsende Gemeinden südlich von Königs Wusterhausen sollen trotz langjähriger Forderungen nach verbesserter Anbindung und eines zusätzlichen Regionalexpresses ab 2022 auch weiterhin nur stündlich angebunden werden.Entlang der Dresdener Bahn ist auch in Zukunft für das künftige Mittelzentrum Luckau nur eine stündliche Anbindung über Luckau-Uckro (in der Hauptverkehrszeit) vorgesehen, nicht jedoch von Golßen, Drahndorf und Walddrehna. Insbesondere die Pendler und Zuzügler aus dem Berliner Raum werden weiterhin zur Bildung von Fahrgemeinschaften auf der Autobahn oder zu 25 km Autofahrt bis zum Haltepunkt Brand getrieben. Die stärkere Bahnnutzung an den genannten Haltepunkten ist nur dann zu erwarten, wenn es für die Nutzer auch ein brauchbares Angebot - stündlicher Halt - gibt.


Laut Brandenburger ÖPNV-Gesetz ist zwar das Land Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, jedoch besteht die Möglichkeit des Landkreises, mit eigenen Mitteln Ergänzungsverkehre zu bestellen (§3, Abs. 2 ÖPNV-Gesetz). Diese Option darf kein Tabu sein, sollte das Land keine Verbesserungen mehr vornehmen.



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