Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen

Am 16.3.2006 erging das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Flughafen Schönefeld. Bekannt ist bis jetzt nur die Pressemitteilung des Gerichts. Der Text des Urteils ist noch nicht bekannt gemacht worden.

Wegen der dichten Besiedlung rund um den Flughafen erließ das Gericht ein Nachtflugverbot von 0:00 bis 5:00 Uhr. Für Randzeiten von 22:00 bis 24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr soll es nur eine eingeschränkte Erlaubnis geben. Originaltext aus der Pressemitteilung: "Auch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr ist nur der Flugbetrieb unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes abwickeln lässt."

Vergleichbare Regelungen gibt es an den meisten großen Verkehrsflughäfen, darunter auch an den beiden größten deutschen Flughäfen Frankfurt/Main und München. Die Planfeststellungbehörde - das ist das brandenburgisch Verkehrministerium - muss nun erneut tätig werden und entscheiden, auf welche Art und Weise sie die Fehler behebt, die das Bundesverwaltungsgericht bemängelt.

Originaltext Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht: "In dem Fehlerbehebungsverfahren wird die Planfeststellungsbehörde außerdem zu entscheiden haben, welcher Maximalpegel in den Nachtrandzeiten einzuhalten ist und welchen Lärmschutz der Außenwohnbereich genießt. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Maximalpegelregelung ist durch inhaltliche Widersprüche gekennzeichnet, die zur Unanwendbarkeit führen." Dabei muss das Verkehrsministerium unter anderem festlegen, welche Flüge sie in den Randzeiten für unbedenklich hält.

Der Sprecher des bündnisgrünen Kreisverbands Dahme-Spreewald, Jonas Reif, kritisierte, dass das Nachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 Uhr für Schönefeld deutlich schwächer ausfällt, als man es heutzutage für die Anwohner der Flughäfen Tegel und Tempelhof für nötig hält. Dort sind die Landebahnen bereits ab 22 bzw. 23 Uhr und bis 6 Uhr geschlossen. (Stellungnahme Kreisverband Dahme-Spreewald).Wenige Stunden nach dem Urteil am 16.3.2006 hat ein Tauziehen um fünf oder acht Stunden Nachtruhe für die Anwohnerinnen und Anwohner eingesetzt. Was das Gericht als Randzeiten ansieht (22:00 bis 24:00 Uhr und 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr), bezeichnete der Sprecher der Flughafengesellschaft, Ralf Kunkel, am selben Tag als "Kernzeiten" des Flugverkehrs. Er stellte sich damit auf die Seite des Bundesverbands der Mittelständischen Wirtschaft, die sofort nach dem Urteil forderte, das Nachtflugverbot aufzuheben.

Ein Nachtflugverbot in Schönefeld ist neu. Bisher ist ein 24 Stunden-Betrieb erlaubt und die Flughafengesellschaft hat im Planfeststellungsverfahren die Beibehaltung des 24-Stunden-Flugbetriebs auch für den neuen Großflughafen beantragt. Dies wurde vom brandenburgischen brandenburgische Verkehrsministerium ohne jede zahlenmäßige Begrenzung im August 2004 auch so erlaubt. Das Ministerium begründete dies ausdrücklich damit, dass Frachtflugfirmen angelockt werden sollen, die wesentliche Teile ihres Warenumschlags mit Nachtflügen abdecken. Der Flughafen Schönefeld ist ähnlich wie der Berliner Flughafen Tegel ein Sonderfall der deutschen Einheit. Ein neuer Flughafen am Standort Berlin Schönefeld wäre im Jahre 1990 nicht genehmigungsfähig gewesen, als bestehender Flughafen konnte er nach dem Vertrag zur deutschen Einheit aber bleiben. Wenige Stunden vor dem Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 erteilte die DDR-Regierung noch unbeschränkte Nachtflugerlaubnis. Der Flughafen Leipzig hat ebenfalls eine Nachtflugerlaubnis rund um die Uhr. BÜNDNIS 90/GRÜNE in Dahme-Spreewald und Brandenburg haben sich immer wieder gegen Ausbau gestellt, weil der Standort im Ballungsgebiet schon im Raumordnungsverfahren 1994 als ungeeignet beurteilt wurde.

Stellungnahme des Kreisverbands

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